Der Zugang zur Kirche ist vielseitig. Während viele Menschen in den christlichen Glauben hineinwachsen, entdecken andere den Glauben erst im Erwachsenenalter und verspüren den Wunsch, Teil der katholischen Kirche zu werden.
Neueintritt oder Konversion
Für alle, die neu katholisch werden wollen, bieten wir in der Fasten- und Osterzeit einen Kurs in der Kathedrale an. Die sogenannte Glaubensorientierung bereitet auf die Aufnahme in die Kirche oder auf die Firmung vor und endet mit einem festlichen Gottesdienst an Pfingsten. Dieses Angebot steht auch für Menschen zur Verfügung, die bereits christlich getauft sind und zur katholischen Kirche konvertieren wollen.
Wir begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg. Melden Sie sich bei Fragen oder für eine Anmeldung bei Barbara Walser unter 071 224 05 611 oder per E-Mail: barbara.walser@kathsg.ch.
Wiedereintritt in die Kirche
Für einen Wiedereintritt in die Kirche melden Sie sich bitte bei der Verwaltung der Kirchgemeinde an. In einem schriftlichen Schreiben bekunden Sie Ihre Absicht für einen Wiedereintritt. Die Verwaltung prüft dann, ob zusätzlich ein Gespräch mit einer Seelsorgerin oder Seelsorger nötig ist. Am schnellsten geht ein Wiedereintritt, wenn Sie bereits in der Stadt St.Gallen getauft wurden.
Fürs Anmelden oder bei Fragen wenden Sie sich am besten gleich an die Verwaltung der katholischen Kirchgemeinde St.Gallen. Klicken Sie hier für Abtwil-St.Josefen oder hier für Engelburg.
Veranstaltungen
Das Leben besteht aus Begegnungen. Machen Sie mit.
Austritt aus der Kirche
Sie haben die Absicht, aus der katholischen Kirche auszutreten? Obwohl Ihr Kirchenaustritt nichts aussagen muss über Ihren persönlichen Glauben, geben Sie damit zum Ausdruck, dass Sie künftig Katholisch St.Gallen nicht mehr unterstützen und auf die kirchlichen Dienste verzichten möchten. Wir laden Sie herzlich dazu ein, vor Ihrem Entscheid Kontakt mit uns aufzunehmen. Ihre Erfahrungen und Überlegungen interessieren uns. Unten sehen Sie die wesentlichen Informationen, wie man bei einem Austritt aus der katholischen Kirche im Kanton St.Gallen vorgeht.
Sollten Sie Ihre Meinung später einmal ändern, ist eine erneute Aufnahme in die katholische Kirche jederzeit möglich.
Erwachsene
Austrittswillige erklären schriftlich gegenüber der Kirchgemeinde St.Gallen, dass sie aus der katholischen Kirche austreten wollen. Dazu teilen Sie ihre Personalien (Name, Wohnort, Geburtsdatum und Geburtsort) mit. Das Schreiben muss handschriftlich von der austretenden Person unterzeichnet werden. Die Unterschrift muss bei den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen oder bei einer Notarin/einem Notar amtlich beglaubigt werden.
Minderjährige
Der Austritt von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist von beiden Eltern zugleich zu unterzeichnen. Sofern nur noch ein Elternteil das Sorgerecht wahrzunehmen hat, genügt dessen Unterschrift. Adoptiveltern unterzeichnen anstelle der Eltern. Pflegeeltern brauchen die Unterschrift der zuständigen Amtsstelle. Ab 16 Jahren gelten Jugendliche als mündig in religiösen Angelegenheiten (Art. 303 Abs. 3 ZGB).

