Die drei KVR-Präsidentinnen, von links: Manuela Looser-Herzog (Abtwil-St.Josefen), Helen Kilga (Engelburg) und Sonja Gemeinder (St.Gallen)
Quelle: Katholisch St.Gallen
Die Debatte zur Fusion startet
Die drei Kirchgemeinden müssen ihre Struktur anpassen. Im November finden konsultative Abstimmungen statt. (Text aus dem September-Pfarreiforum, Seite 2)
Die drei Kirchenverwaltungsräte (KVR) von St.Gallen, Abtwil-St.Josefen und Engelburg bitten die Stimmbevölkerung an allen drei Orten zur Abstimmung über eine allfällige Fusion (Vorgehen im Kasten rechts). Das Verhältnis zwischen den drei Kirchgemeinden muss neu geregelt werden, weil sich die pastorale Seite seit dem 1. August in einer einzigen Seelsorgeeinheit organisiert.
«Stärkt Kirche in Zukunft»
Die drei KVR haben alle Varianten umfassend geprüft. Neben einer Fusion hätte ein Zweck- oder ein Gemeindeverband eingerichtet werden können. Einen Zweckverband gab es etwa für die Seelsorgeeineheit West-Gaiserwald, doch: «Ein grosser Zweckverband würde die demokratischen Prozesse einengen», sagt Manuela Looser-Herzog. Die KVR-Präsidentin von Abtwil-St.Josefen hat sich mit den zwei weiteren KVR-Präsidentinnen Sonja Gemeinder (St.Gallen) und Helen Kilga (Engelburg) bei der Kirche in Abtwil getroffen für ein Treffen mit dem Pfarreiforum. Den Präsidentinnen ist wichtig, dass die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger die Zukunft bestimmen können. «Für die Errichtung eines Zweckverbands müssten wir keine Abstimmungen durchführen», sagt Helen Kilga. Das bedeutet auch: Falls die Konsultativabstimmung in mindestens einer Kirchgemeinde scheitert, würden die KVR ohne Zustimmmung des Volkes einen Zweckverband gründen. Sonja Gemeinder ist von diesem Weg überzeugt: «Mit einer Fusion wird unsere Kirche am Ende gestärkt.»
Der Weg zur Fusion: drei Mal drei Abstimmungen
Mit der Bildung einer vereinigten Seelsorgeeinheit haben laut Verbandsdekret Artikel 3 des Kath. Konfessionsteils die darin erfassten Kirchgemeinden einen Zweck- oder Gemeindeverband zu bilden. Alternativ ist eine Kirchgemeindefusion vorzunehmen, was für die Kirchenverwaltungsräte (KVR) von Abtwil-St.Josefen, Engelburg und St.Gallen aufgrund einer Abwägung aller Vor- und Nachteile im Vordergrund steht. Dazu wird im November 2026 an ausserordentlichen Bürgerversammlungen in Abtwil-St.Josefen und Engelburg sowie im Kirchgemeindeparlament St.Gallen an Konsultativabstimmungen der Prüfungsauftrag für eine Kirchgemeindefusion eingeholt. Sofern dies von allen drei beschlossen wird, nehmen die drei KVR Fusionsverhandlungen auf. An einer Urnenabstimmung werden die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger der drei Kirchgemeinden in einer Grundsatzabstimmung über den Entwurf eines Vereinigungsvertrags und einer künftigen Gemeindeordnung befinden. Wenn auch diese Abstimmung positiv verläuft, wird die Fusion mit der definitiven Gemeindeordnung an einer zweiten Urnenabstimmung besiegelt. Der Prozess dürfte zwei bis drei Jahren dauern, sodass die vereinigte Kirchgemeinde per 01.01.2029, spätestens aber per 01.01.2030 ihren Betrieb aufnehmen würde.