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Übertritt

Der Übertritt von einer anderen christlichen Kirche zur katholischen Kirche (sog. Konversion) wird von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger im Auftrag des Bischofs vorgenommen.

Grundlagen des Übertritts bilden:

  • die Feststellung, dass die übertretende Person in einer anderen Kirche gültig getauft worden ist
  • die Ablegung des Glaubensbekenntnisses sowie die Bejahung, den Glauben der katholischen Kirche zu teilen
  • die Firmung (ausser bei Übertritten aus einer orthodoxen Kirche)
  • die Mitfeier der Eucharistie und der Empfang der heiligen Kommunion
Den Eintritt oder den Übertritt einer volljährigen Person melden die Seelsorgenden der Kirchgemeinde St.Gallen, die ihrerseits die Politische Gemeinde informiert. Dem Übertritt (der mit dem Sakrament der Firmung verbunden ist) geht eine Hinführung in den katholischen Glauben voraus.

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