Übertritt
Der Übertritt von einer anderen christlichen Kirche zur katholischen Kirche (sog. Konversion) wird von einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger im Auftrag des Bischofs vorgenommen.
Grundlagen des Übertritts bilden:
- die Feststellung, dass die übertretende Person in einer anderen Kirche gültig getauft worden ist
- die Ablegung des Glaubensbekenntnisses sowie die Bejahung, den Glauben der katholischen Kirche zu teilen
- die Firmung (ausser bei Übertritten aus einer orthodoxen Kirche)
- die Mitfeier der Eucharistie und der Empfang der heiligen Kommunion