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Seelsorge im Gefängnis

"Ich war im Gefängnis und ihr habt mich besucht" (Matthäusevangelium 25)

Menschen im Gefängnis - ungeachtet des Delikts, der Herkunft, der Religion, der Hautfarbe, der politischen Einstellung und weiterer Merkmale einer Person - beizustehen, gehört zum diakonischen Auftrag der Kirche.

In guter ökumenischer Zusammenarbeit wird in der Stadt St. Gallen die Gefängnisseelsorge in den beiden Gefängnissen an der Neugasse und im Klosterhof (Karlstor) wahrgenommen. Es ist den Insassinnen und Insassen freigestellt, ob sie diesen Dienst in Anspruch nehmen möchten oder nicht. 

Die beiden Stadt Sankt Galler Gefängnisse sind vor allem für Untersuchungshäftlinge vorgesehen. Die Untersuchungshaft stellt dabei eine besonders grosse psychische Belastung dar, weil diese Haftform die erste Phase eines Gefängnisaufenthaltes darstellt: Herausgerissen aus dem zivilen Leben, isoliert in Einzelzellen, alleingelassen mit dem „Delikt“, mit sehr eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten nach aussen/zur Familie und in einer grossen Unsicherheit über all das, was die Untersuchung jetzt bringen wird.

In dieser Krisenzeit bietet die Seelsorge Unterstützung.

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