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Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse


Da die katholische Kirchgemeinde St.Gallen mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigt, musste gemäss Gesetzgebung des Bundes eine Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden. Diese wurde anhand des Lohns des Monats Oktober 2020 gesetzeskonform durchgeführt. Die Auswertung erfolgte über das Tool des Bundes „Logib“. Dabei wurde folgendes festgestellt:

  • Analysiert wurden die Löhne von 143 Personen, davon 89 Frauen (62.2%) und 54 Männer (37.8%).
  • Unter Berücksichtigung der personen- und arbeitsplatzbezogenen Merkmale verdienen Frauen 2,5% weniger.
  • Damit liegt die Lohnungleichheit weit unter der Toleranzschwelle des Bundes von 10%.

Die dafür zertifizierte externe Revisionsstelle PwC hat die Durchführung und die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse anlässlich der Rechnungsrevision im März 2022 überprüft. Sie stellt folgendes fest:
  • Die Lohngleichheitsanalyse wurde im gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durchgeführt.
  • Der Nachweis, dass die Lohngleichheitsanalyse nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchgeführt wurde, liegt vor.
  • Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden vollständig erfasst.
  • Alle Lohnbestandteile wurden vollständig erfasst.
  • Die erforderlichen Daten, einschliesslich persönlicher und arbeitsplatzbezogener Merkmale, wurden vollständig erfasst.
Die Revisionsstelle PwC kommt zum Schluss, dass sie bei der formellen Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nicht auf Sachverhalte gestossen ist, aus denen geschlossen werden müsste, dass die Lohngleichheitsanalyse der Kath. Kirchgemeinde St.Gallen für den Referenzmonat Oktober 2020 für die Berichtsperiode vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 nicht in allen Belangen den Anforderungen gemäss Art. 13dd GlG und Art. 7 der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse entspricht.

Somit besteht für die Kath. Kirchgemeinde St.Gallen kein Handlungsbedarf. Sofern eine offensichtliche Lohnungleichheit festgestellt würde, wird diese der Kirchenverwaltungsrat ungeachtet des Geschlechts der Mitarbeitenden im Rahmen der Erstellung des jährlichen Lohnbudgets laufend eliminieren.

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